Die Krankenzusatzversicherung gleicht Lücken in der gesetzlichen Versicherung aus
Die gesetzliche Krankversicherung greift nicht mehr. Ihre Leistungen sind drastisch eingeschränkt worden. Die zur Behandlung notwendigen Medikamente und Maßnahmen reißen große Löcher in das Einkommen vieler Bürger. Prävention und Rehabilitationsmaßnahmen gehören nicht mehr in ausreichendem Maße zum versicherten Standard. Eine Krankenzusatzversicherung kann hier die gewohnte Sicherheit wieder herstellen.
Viele gesetzlich Versicherte haben zwar von der Gesundheitsreform gehört, wissen aber nicht, welche Leistungen ihnen vom Gesetzgeber zugebilligt werden. Die entstandenen Lücken in der Versorgung kann sich jeder mit Hilfe einer Zusatzversicherung wieder erschließen.
Krankengymnastik, Massagen, Bäder – notwendige Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit können mit einer Krankenzusatzversicherung in Anspruch genommen werden.
Bis vor einigen Jahren war die Anfertigung einer neuen Brille kaum mit nennenswerten Kosten verbunden. Hier springt die gesetzliche Krankenkasse nicht mehr bedingungslos ein. Für die Kosten neuer Kontaktlinsen oder anderer individueller Sehhilfen, gibt es mit einer Krankenkassenzusatzversicherung Zuschüsse.
Früher oder später ist - auch bei bester Zahnpflege - ein Zahnersatz unumgänglich. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen Zuschuss für Standardersatz nur, wenn er aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist und ein Nachweis über regelmäßige Zahnarztbesuche vorliegt. Mit einer Kassenzusatzversicherung ist eine Auswahl verschiedener Materialien sowie alternativer Behandlungen möglich. Je nach gewähltem Tarif zahlt die Kassenzusatzversicherung Zuschüsse zu den Behandlungskosten.
Auch bei der stationären Heilbehandlung hat es gravierende Änderungen gegeben. Anspruch auf eine Behandlung im Krankenhaus ihrer Wahl haben Sie nur mit einer Krankenzusatzversicherung zugreifen. Damit auch über die Wahl des behandelnden Arztes sowie die Art der Unterbringung.
Zusätzliche Leistungen, die nur noch durch eine Kassenzusatzversicherung abgedeckt werden, sind u.a.: Massagen, Bäder, Gehilfen, Bandagen, Krankentagegeldversicherung, Krankenhauseigenbeteiligung, Auslandsreisekrankenversicherung etc.
Die Gesundheitsreform bringt mehr Grundleistungen für alle.
Eine individuelle Behandlung, ein breiteres Therapieangebot sowie eine höhere Kostenbeteiligung wird allerdings nur mit einer Krankenzusatzversicherung erreicht.
Alternative Heilmethoden sind gefragter denn je
Immer mehr Menschen wollen immer weniger Chemie schlucken. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen diese Kosten oft nicht. Mit einer Kassenzusatzversicherung können die Behandlungskosten eines Heilpraktikers wie alternative Therapien abgedeckt werden.
Kuraufenthalte, die vor Jahren noch jedem gesetzlich Versicherten problemlos finanziert wurden, können heute in vielen Fällen nur noch durch eine Krankenzusatzversicherung in Anspruch genommen werden.
Jeder gesetzlich Versicherte hat mit der Krankenzusatzversicherung die Möglichkeit, nach seinem individuellen Bedarf, einzelne Bereiche seiner Gesundheitsvorsorge zusätzlich zu versichern. So bietet sie sogenannte „Pakete“ an, die in der Regel mehrere Zusatzleistungen enthalten. Diese können zum Teil auch individuell, nach dem persönlichen Bedarf zusammengestellt werden. Wie bei den gesetzl. Kassen ist es auch hier möglich zwischen verschiedenen Tarifen - zu wählen und so die Beiträge ganz nach Bedarf auf den eigenen Geldbeutel abzustimmen.
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